Art. 346 CrimPC
Parteivorträge
1 Nach Abschluss des Beweisverfahrens stellen und begründen die Parteien ihre Anträge. Die Parteivorträge finden in folgender Reihenfolge statt:
- a. Staatsanwaltschaft;
- b. Privatklägerschaft;
- c. Dritte, die von einer beantragten Einziehung (Art. 69–73 StGB ) betroffen sind;
- d. beschuldigte Person oder ihre Verteidigung.
2 Die Parteien haben das Recht auf einen zweiten Parteivortrag.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Vorsätzliche Tötung; Notwehr; Strafzumessung; Widerhandlung gegen das Waffengesetz; Willkür6 citations
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Einfache Körperverletzung, Angriff, gewerbs- und teilweise bandenmässiger Diebstahl usw.; Verletzung des Anklagegrundsatzes usw.4 citations
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Gewerbsmässiger Diebstahl, etc.4 citations
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