Art. 347 StPO
Abschluss der Parteiverhandlungen
1 Die beschuldigte Person hat nach Abschluss der Parteivorträge das Recht auf das letzte Wort.
2 Anschliessend erklärt die Verfahrensleitung die Parteiverhandlungen für geschlossen.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Festlegung der Gerichtskosten, Äquivalenzprinzip0 Zitierungen
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2Ehrverletzung durch die Presse, Wahrheitsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 StGB)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen29.03.2018 · 3 Zitierungen
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Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme; Anordnung der Verwahrung; Verfahrensfragen; Haftentschädigung2 Zitierungen
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons St. Gallen, Steuerperioden 2008-2013; Steuerhinterziehung1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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