Art. 347 StPO

Abschluss der Parteiverhandlungen

1 Die beschuldigte Person hat nach Abschluss der Parteivorträge das Recht auf das letzte Wort.
2 Anschliessend erklärt die Verfahrensleitung die Parteiverhandlungen für geschlossen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Festlegung der Gerichtskosten, Äquivalenzprinzip
    · 04.05.2015 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ehrverletzung durch die Presse, Wahrheitsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 StGB)
    · 16.10.1996 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 29.03.2018 · 3 Zitierungen
  • Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme; Anordnung der Verwahrung; Verfahrensfragen; Haftentschädigung
    · 27.03.2020 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons St. Gallen, Steuerperioden 2008-2013; Steuerhinterziehung
    · 21.06.2023 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

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