Art. 380 StPO
Endgültige oder nicht anfechtbare Entscheide
Bezeichnet dieses Gesetz einen Entscheid als endgültig oder nicht anfechtbar, so ist dagegen kein Rechtsmittel nach diesem Gesetz zulässig.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 246-248 und Art. 263 StPO57 Zitierungen
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2Ausstandsgesuch gegen einen Polizeibeamten11 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafverfahren; Entsiegelung und Durchsuchung17 Zitierungen
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16 Zitierungen
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Entsiegelung12 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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