Art. 380 StPO

Endgültige oder nicht anfechtbare Entscheide

Bezeichnet dieses Gesetz einen Entscheid als endgültig oder nicht anfechtbar, so ist dagegen kein Rechtsmittel nach diesem Gesetz zulässig.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 246-248 und Art. 263 StPO
    · 17.01.2018 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ausstandsgesuch gegen einen Polizeibeamten
    · 04.10.2012 · 11 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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