Art. 390 CrimPC
Schriftliches Verfahren
1 Wer ein Rechtsmittel ergreifen will, für welches dieses Gesetz das schriftliche Verfahren vorschreibt, hat eine Rechtsmittelschrift einzureichen.
2 Ist das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so stellt die Verfahrensleitung den anderen Parteien und der Vorinstanz die Rechtsmittelschrift zur Stellungnahme zu. Kann die Rechtsmittelschrift nicht zugestellt werden oder bleibt eine Stellungnahme aus, so wird das Verfahren gleichwohl weitergeführt.
3 Die Rechtsmittelinstanz ordnet wenn nötig einen zweiten Schriftenwechsel an.
4 Sie fällt ihren Entscheid auf dem Zirkularweg oder in einer nicht öffentlichen Beratung aufgrund der Akten und der zusätzlichen Beweisabnahmen.
5 Sie kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei eine Verhandlung anordnen.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide28 citations
-
2Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren12 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Entschädigung und Genugtuung nach Verfahrenseinstellung32 citations
-
19 citations01/15/2019 · 19 citations de
-
15 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.