Art. 13 StromVG

Netzzugang

1 Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Dritten diskriminierungsfrei den Netzzugang zu gewähren.
2 Der Netzzugang kann mit schriftlicher Begründung innert zehn Arbeitstagen seit Eingang des Gesuchs verweigert werden, wenn der Netzbetreiber nachweist, dass:
  1. a. der sichere Betrieb des Netzes gefährdet würde;
  2. b. keine freie Kapazität vorhanden ist;
  3. c. bei grenzüberschreitender Netznutzung vom ausländischen Staat kein Gegenrecht gewährt wird; oder d. eine Ausnahme nach Artikel 17 Abs. 6 vorliegt.
3 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abschliessende Bundesregelung betreffend die Verpflichtung zur Vergütung von dezentral erzeugter Energie durch Elektrizitätsverteilwerke
    · 27.10.2012 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entscheid der ElCom "im Streitfall" über Elektritzitätstarife bzw
    · 20.07.2016 · 20 Zitierungen
  3. 3
    Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber, der Arealnetzbetreiber und der Endverbraucher in Arealnetzen
    · 09.02.2015 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Elektrizitätsversorgung; Qualifikation als zivil- oder öffentlich-rechtliche Streitigkeit
    · 18.01.2018 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Festsetzung des Netznutzungsentgelts; anrechenbare Kapitalkosten; synthetische Methode zur Berechnung der Anschaffungs- bzw
    · 03.07.2012 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zeitlicher Anwendungsbereich der revidierten Fassung von Art. 6 Abs. 5 StromVG; Energietarife; Präzisierung der Rechtsprechung zur Durchschnittspreis-Methode
    · 29.03.2023 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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