Art. 102 SVG

1 Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind anwendbar, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält.
2 Die besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches bleiben vorbehalten, ebenso die Gesetzgebung über die Bahnpolizei.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz
    · 23.06.2021 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Titi; Anhang 1 Ziff. 314.3 OBV; Warnungsentzug des Führerausweises wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn; Grundsatz der lex mitior; Beurteilung als Ordnungswidrigkeit
    · 03.11.2022 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 05.12.1980 · 4 Zitierungen
  4. 4
    Unschuldsvermutung, nemo tenetur; Art. 6 OBG i.V.m. Art. 1, 102, 105 und 333 StGB, Art. 6 und 7 EMRK; Haltereigenschaft und Halterhaftung juristischer Personen für Übertretungen des Strassenverkehrsrechts; Legalitätspri…
    · 20.06.2018 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 61 Abs. 1 StGB, Art. 102 Ziff. 2 SVG. 1. Angetrunkenheit am Steuer ist ein so häufiges und gefährliches Vergehen, dass die Veröffentlichung des Urteils zur Abschreckung sowohl des fehlbaren Fahrers wie der übrigen…
    · 28.12.1966 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung; Grundsatz der lex mitior
    · 23.12.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Strafzumessung
    · 08.08.2019 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  • OG.2022.00062
    19.11.2025 · 7 Zitierungen
  • OG.2022.00033
    19.11.2025 · 7 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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