Art. 4 URG

Sammelwerke

1 Sammlungen sind selbständig geschützt, sofern es sich bezüglich Auswahl oder Anordnung um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.
2 Der Schutz von in das Sammelwerk aufgenommenen Werken bleibt vorbehalten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Aufführungsrecht an Schallplatten, Art. 12 Ziff. 3 URG
    · 19.12.1961 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Urheberrecht. 1. Der ausübende Künstler ist nicht Urheber (Erw. 2 b). 2. Art. 4 Abs. 2 URG bezweckt lediglich den Schutz der Hersteller von Schallplatten, Musikdosen und ähnlichen Instrumenten gegen unlauteren Wettbewer…
    · 08.12.1959 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 62_II_243
    07.07.1936 · 3 Zitierungen
  4. 4
    BGE 74_II_106
    01.01.1948 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Urheberrecht; Dauer des Leistungsschutzes; unlauterer Wettbewerb (Art. 4 Abs. 2 und Art. 36 URG; Art. 5 lit. c UWG). 1. Die Rechte des Tonträgerherstellers nach Art. 4 Abs. 2 URG erlöschen nach fünfzig Jahren (E. 2-4).…
    · 18.08.1992 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Klage ausübender Künstler wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten sowie wegen unlauteren Wettbewerbs. 1. Art. 45 lit. a OG, Art. 5 Abs. 2 Satz 2 UWG
    · 02.10.1984 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.