Art. 17 USG
Erleichterungen im Einzelfall
1 Wäre eine Sanierung nach Artikel 16 Abs. 2 im Einzelfall unverhältnismässig, gewähren die Behörden Erleichterungen.
2 Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sowie der Alarmwert für Lärmimmissionen dürfen jedoch nicht überschritten werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Instandsetzung und Sanierung eines Nationalstrassenabschnitts; Qualifikation als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 18 USG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 LSV trotz Reduktion der Lärmimmissionen32 Zitierungen
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2Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich26 Zitierungen
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3Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich22 Zitierungen
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4Erleichterungen für die Sanierung einer Nationalstrasse (Art. 17 USG; Art. 13 und 14 LSV); Verursacherprinzip (Art. 2 USG; Art. 16 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 3 LSV)15 Zitierungen
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5"Vorläufiges Betriebsreglement" für den Flughafen Zürich; fehlende Koordination des Betriebsreglements mit dem (noch hängigen) Sachplanverfahren Infrastruktur Luft für den Flughafen Zürich (SIL-Objektblatt Zürich)14 Zitierungen
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6Schallschutz an bestehenden Gebäuden entlang einer Kantonsstrasse, Sanierung, Kostentragungspflicht des Strasseneigentümers. 1. Beschwerdebefugnis eines Kantons, der die ihm auferlegte Pflicht zur Bezahlung von Schallsc…11 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Verkehrsanordnung Sevogelstrasse, Höchstgeschwindigkeit 30 km/h38 Zitierungen
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Umweltrecht (Lärmsanierung Grabenstrasse)36 Zitierungen
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Verkehrsanordnung (Verkehrsvorschriften Tempo 30 in der Stadt Zürich)35 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.