Art. 2 UVPV

Änderungen bestehender Anlagen

1 Änderungen bestehender Anlagen, die im Anhang aufgeführt sind, unterliegen der Prüfung, wenn:
  1. a. die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft und b. über die Änderung im Verfahren entschieden wird, das bei neuen Anlagen für die Prüfung massgeblich ist (Art. 5).
2 Änderungen bestehender Anlagen, die nicht im Anhang aufgeführt sind, unterliegen der Prüfung, wenn:
  1. a. die Anlage nach der Änderung einer Anlage im Anhang entspricht und b. über die Änderung im Verfahren entschieden wird, das bei neuen Anlagen für die Prüfung massgeblich ist (Art. 5).

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Plangenehmigungs- und Lärmsanierungsverfahren betreffend Schiessanlagen
    · 18.05.2007 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 24.06.1998 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Teileröffnung einer Nationalstrasse; Umweltverträglichkeitsprüfung
    · 19.08.1998 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    UVP-Pflicht bei Änderung einer bestehenden UVP-pflichtigen Anlage
    · 08.04.2009 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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