Art. 7 UVV

Ende der Versicherung bei Wegfall des Lohnes

1 Als Lohn im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes gelten:
  1. a. der nach der Bundesgesetzgebung über die AHV massgebende Lohn;
  2. b. Taggelder der obligatorischen Unfallversicherung, der Militärversicherung, der Invalidenversicherung (IV) und jene der Krankenkassen und privaten Kranken- und Unfallversicherer, welche die Lohnfortzahlung ersetzen, Entschädigungen nach dem Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 1952 sowie Entschädigungen einer kantonalen Mutterschaftsversicherung;
  3. c. Familienzulagen, die als Kinder‑, Ausbildungs- oder Haushaltszulagen im orts- oder branchenüblichen Rahmen gewährt werden;
  4. d. Löhne, auf denen wegen des Alters des Versicherten keine Beiträge der AHV erhoben werden.
2 Nicht als Lohn gelten:
  1. a. Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei Betriebsschliessung, bei Betriebszusammenlegung oder bei ähnlichen Gelegenheiten;
  2. b. Vergütungen wie Gratifikationen, Weihnachtszulagen, Erfolgsbeteiligungen, Abgabe von Arbeitnehmeraktien, Tantiemen, Treueprämien und Dienstaltersgeschenke.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 7 Abs. 1 lit. b UVV: Anrechenbarer Arbeitsausfall. - Leistungen einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nach VVG stellen nicht Lohn- oder Entschädigungsansprüche im Sinne von Art. 11 Abs. 3 AVIG dar, weshalb sie…
    · 30.04.2002 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 3 Abs. 2 und 5 UVG, Art. 7 Abs. 1 lit. b UVV: Ende des Versicherungsverhältnisses
    · 11.08.1987 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 12.09.1994 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 77 Abs. 2 und 3 lit. b UVG, Art. 100 Abs. 1 und 2 UVV. - Zuständigkeit der Versicherer bei Nichtberufsunfällen: Art. 77 Abs. 2 UVG enthält diesbezüglich keine abschliessende Regel
    · 04.01.1994 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    SR 837.171): Versicherungsschutz bei Nichtberufsunfällen nach Stellenverlust mit anschliessender Arbeitslosigkeit. - Liegt bei einer arbeitslosen Person eine Doppelversicherung für Nichtberufsunfälle vor, da sie nach Be…
    · 27.12.2001 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Mehrere Unfallereignisse; Ende der Versicherungsdeckung bei rückwirkender Leistungseinstellung
    · 10.04.2024 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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