Art. 9 UVV

Unfallähnliche Körperschädigungen

Keine Körperschädigung im Sinne von Artikel 6 Abs. 2 UVG stellen nicht unfallbedingte Schäden an Sachen dar, die infolge einer Krankheit eingesetzt wurden und einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 9 Abs. 2 UVV in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 UVG: Unfallähnliche Körperschädigung
    · 20.08.2003 · 894 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 9 Abs. 1 UVV: Unfallbegriff
    · 30.05.1990 · 579 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 6 UVG, Art. 9 Abs. 1 UVV, Art. 2 Abs. 2 KVG: Begriff der "unfallbedingten" Infektion
    · 23.05.1996 · 393 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 6 Abs. 2 UVG und Art. 9 Abs. 2 UVV: Unfallähnliche Körperschädigungen
    · 19.02.1997 · 367 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 9 Abs. 1 UVV: Adäquanzbeurteilung bei psychischer Schädigung nach Schreckereignis
    · 19.12.2002 · 355 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 6 Abs. 2 UVG, Art. 9 Abs. 2 UVV: Bedeutung und Auslegung des Begriffs "unfallähnliche Körperschädigung". - Bei den in Art. 9 Abs. 2 UVV aufgezählten unfallähnlichen Körperschädigungen müssen mit Ausnahme der ungewö…
    · 31.10.1988 · 312 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 08.05.2014 · 69 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Unfallbegriff; unfallähnliche Körperschädigung)
    · 14.11.2013 · 62 Zitierungen
  • Unfallversicherung (unfallähnliche Körperschädigung)
    · 16.07.2014 · 45 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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