Art. 3b VRV

Tragen von Schutzhelmen

1 Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht‑, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie die Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt Schutzhelme tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Schutzhelm tragen.
2 Von der Helmtragpflicht sind ausgenommen:
  1. a. Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
  2. b. Personen bei Fahrten im Werkareal, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
  3. c. Personen in geschlossenen Kabinen;
  4. d. Personen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind;
  5. e. Personen auf Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h;
  6. f. Führer von Motorfahrrädern, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass ihnen das Tragen eines Schutzhelmes nicht zugemutet werden kann;
  7. g. Personen auf Motorfahrrädern mit elektrischem Antrieb, der bis höchstens 25 km/h wirkt;
  8. h. Führer von motorisierten Rollstühlen.
3 Auf Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, auf Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen und auf Motorfahrrädern ist ein Schutzhelm zu tragen, der nach dem UNECE-Reglement Nr. 22 in der Fassungen nach Anhang 2 VTS oder nach einer früheren in der VTS aufgeführten Fassung dieses Reglements geprüft ist. Auf Raupenfahrzeugen genügt ein Helm, der nach der Norm SN EN 1077 oder SN EN 1078 geprüft ist, auf Motorfahrrädern ein Fahrradhelm, der nach der Norm SN EN 1078 geprüft ist.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Helmtragpflicht der Führer von Motorfahrrädern
    · 27.05.1992 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Tragen von Sicherheitsgurten
    · 14.07.2011 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Selbstgefährdung des Verletzten
    · 12.08.1999 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Helmtragpflicht eines Motorfahrradfahrers; Glaubens- und Gewissensfreiheit
    · 27.05.1993 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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