Art. 96 VRV

(Art. 103 Abs. 1 SVG) Wer Vorschriften dieser Verordnung verletzt, wird, wenn keine andere Strafbestimmung anwendbar ist, mit Busse bestraft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sicherung der Unfallstelle; anwendbare Strafbestimmung
    · 22.11.1990 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 51 Abs. 2 und 3 SVG/Art. 56 Abs. 1 und 2 VRV. 1. Art. 56 Abs. 1 VRV bezieht sich auf Unfälle mit Personenschaden, die von Gesetzes wegen eine Benachrichtigung der Polizei erfordern (E. 2a). 2. Voraussetzungen, unte…
    · 02.03.1979 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Fahren in angetrunkenem Zustand (Art. 91 Abs. 1 SVG); Beteiligung daran (Art. 24 f. StGB); Überlassen eines Fahrzeugs an eine nicht fahrfähige Person (Art. 2 Abs. 3 VRV)
    · 26.03.1990 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Tragen von Sicherheitsgurten
    · 14.07.2011 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Selbstgefährdung des Verletzten
    · 12.08.1999 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Telefonieren während der Fahrt
    · 19.05.1994 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • OG.2020.00025
    28.08.2020 · 2 Zitierungen
  • Mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz etc. sowie Widerruf
    · 04.02.2025 · 1 Zitierungen
  • Verletzung der Verkehrsregeln; Willkür
    · 05.08.2024 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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