Art. 45 VStrR
1 Bei einer Beschlagnahme, Durchsuchung, vorläufigen Festnahme oder Verhaftung ist mit der dem Betroffenen und seinem Eigentum gebührenden Schonung zu verfahren.
2 Im Falle einer Ordnungswidrigkeit sind Zwangsmassnahmen nicht zulässig.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Durchsuchung und Beschlagnahme; Funktelefon (Basisstation mit schnurlosem Mobilgerät). 1. Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses (E. 1). 2. Die Überwachung von für den Fernmeldeverkehr nicht f…33 Zitierungen
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2Art. 26, Art. 45 ff16 Zitierungen
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314 Zitierungen
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4Verwaltungsstrafverfahren bei Steuerwiderhandlungen (Untersuchung; Beschlagnahme - Entsiegelung); Art. 50 VStrR; Art. 139 WStB. 1. Im Verwaltungsstrafrecht ist ein förmlicher Eröffnungsbeschluss als Gültigkeitsvorausset…12 Zitierungen
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5Ersuchen um Auskünfte6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Verwaltungsstrafverfahren, Entsiegelung46 Zitierungen
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16 Zitierungen24.03.2005 · 16 Zitierungen
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15 Zitierungen06.11.2013 · 15 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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