Art. 46 VStrR

1 Vom untersuchenden Beamten sind mit Beschlag zu belegen:
  1. a. Gegenstände, die als Beweismittel von Bedeutung sein können;
  2. b. Gegenstände und andere Vermögenswerte, die voraussichtlich der Einziehung unterliegen;
  3. c. die dem Staate verfallenden Geschenke und anderen Zuwendungen.
2 Andere Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Begehung der Widerhandlung gedient haben oder durch die Widerhandlung hervorgebracht worden sind, können beschlagnahmt werden, wenn es zur Verhinderung neuer Widerhandlungen oder zur Sicherung eines gesetzlichen Pfandrechtes als erforderlich erscheint.
3 Gegenstände und Unterlagen aus dem Verkehr einer Person mit ihrem Anwalt dürfen nicht beschlagnahmt werden, sofern dieser nach dem Anwaltsgesetz vom 23. Juni 2000 zur Vertretung vor schweizerischen Gerichten berechtigt ist und im gleichen Sachzusammenhang nicht selber beschuldigt ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 19.12.1994 · 97 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Es ist nicht erforderlich, dass dies ausdrücklich auch gegenüber den anderen Miteigentümern bzw. der Firma geschehen ist
    · 03.06.1994 · 25 Zitierungen
  3. 3
    Zulässigkeit von Einziehungsbeschlagnahmen im Rahmen von besonderen Fiskaluntersuchungen wegen des Verdachts von schweren Steuerwiderhandlungen
    · 01.04.2011 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Durchsuchung und Beschlagnahme; Funktelefon (Basisstation mit schnurlosem Mobilgerät). 1. Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses (E. 1). 2. Die Überwachung von für den Fernmeldeverkehr nicht f…
    · 27.03.1992 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 23.06.1977 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 29 Abs. 2 OG, Art. 25 ff
    · 07.04.1981 · 4 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.