Art. 22 VwVG
1 Eine gesetzliche Frist kann nicht erstreckt werden.
2 Eine behördlich angesetzte Frist kann aus zureichenden Gründen erstreckt werden, wenn die Partei vor Ablauf der Frist darum nachsucht.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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18 Zitierungen
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2Art. 69 IVG, 84 Abs. 1 AHVG und 22 Abs. 1 VwVG. - Wer sich während eines hängigen Verfahrens von seinem Adressort entfernt, hat geeignete Vorkehren für die Zustellbarkeit behördlicher Mitteilungen zu treffen (Bestätigun…4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Erlass einer superprovisorischen Massnahme/Bezahlung eines Kostenvorschusses (2C_703/2009), Fristwiederherstellung (2C_22/2010)19 Zitierungen
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14 Zitierungen
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10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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