Art. 37 VZG

1 Das Lastenverzeichnis ist sämtlichen Gläubigern, zu deren Gunsten das Grundstück gepfändet ist, allen Grundpfandgläubigern sowie den aus Vormerkungen Berechtigten (Art. 959 ZGB ) und dem Schuldner mitzuteilen.
2 Die Mitteilung erfolgt mit der Anzeige, dass derjenige, der einen im Verzeichnis aufgeführten Anspruch nach Bestand, Umfang, Rang oder Fälligkeit bestreiten will, dies innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Betreibungsamt schriftlich unter genauer Bezeichnung des bestrittenen Anspruchs zu erklären habe, widrigenfalls der Anspruch für die betreffende Betreibung als von ihm anerkannt gelte (Art. 140 Abs. 2 und 107 Abs. 2 und 4 SchKG).
3 Ist infolge einer früheren Betreibung bereits ein Prozess über eine im Lastenverzeichnis enthaltene Last anhängig, so hat das Betreibungsamt hiervon im Lastenverzeichnis von Amtes wegen Vormerk zu nehmen, unter Angabe der Prozessparteien und des Rechtsbegehrens. Der Ausgang des pendenten Prozesses ist auch für das Lastenverzeichnis der neuen Betreibung massgebend.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Lastenbereinigung im Konkurs. 1. Frist für die Anfechtung des mit dem Kollokationsplan zur Einsicht aufgelegten und eines nachträglich abgeänderten Lastenverzeichnisses durch Klage oder Beschwerde (Art. 250 Abs. 1 SchKG)
    · 16.02.1970 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anfechtung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 Abs. 2 SchKG)
    · 09.11.1992 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anmeldungsfrist für die Ansprüche vor der Versteigerung der Liegenschaft (Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG und Art. 36 Abs. 1 VZG)
    · 13.03.1987 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verordnung Nr. 1 zum SchKG (Formulare und Register)
    · 31.08.1961 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mitteilung des Lastenverzeichnisses während der Dauer eines durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Rechtsstillstandes
    · 19.01.2022 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 60_III_76
    01.01.1934 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mitteilung des Lastenverzeichnisses usw.
    · 29.06.2012 · 1 Zitierungen
  • 11.01.2012 · 1 Zitierungen
  • Lastenverzeichnis, Neuschätzung
    · 20.12.2006 · 1 Zitierungen

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