Art. 257 ZGB

Zusammentreffen zweier Vermutungen

1 Ist ein Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit der Auflösung der Ehe durch Tod geboren und hat die Mutter inzwischen eine neue Ehe geschlossen, so gilt der zweite Ehemann als Vater.
2 Wird diese Vermutung beseitigt, so gilt der erste Ehemann als Vater.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 61_II_148
    05.07.1935 · 2 Zitierungen
  2. 2
    BGE 61_II_300
    01.01.1935 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Anfechtung der Ehelichkeit. 1. Klage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 253 Abs. 1 ZGB
    · 16.05.1957 · 1 Zitierungen
  4. 4
    BGE 71_II_256
    01.01.1945 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 55_II_13
    01.01.1929 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 55_II_11
    01.01.1929 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 21.12.2011 · 1 Zitierungen

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