Art. 257 ZGB
Zusammentreffen zweier Vermutungen
1 Ist ein Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit der Auflösung der Ehe durch Tod geboren und hat die Mutter inzwischen eine neue Ehe geschlossen, so gilt der zweite Ehemann als Vater.
2 Wird diese Vermutung beseitigt, so gilt der erste Ehemann als Vater.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 61_II_1482 Zitierungen05.07.1935 · 2 Zitierungen
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2BGE 61_II_3002 Zitierungen01.01.1935 · 2 Zitierungen
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3Anfechtung der Ehelichkeit. 1. Klage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 253 Abs. 1 ZGB1 Zitierungen
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4BGE 71_II_2561 Zitierungen01.01.1945 · 1 Zitierungen
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5BGE 55_II_131 Zitierungen01.01.1929 · 1 Zitierungen
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6BGE 55_II_111 Zitierungen01.01.1929 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen21.12.2011 · 1 Zitierungen
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