Art. 716 ZGB
Bei Abzahlungsgeschäften
Gegenstände, die mit Eigentumsvorbehalt übertragen worden sind, kann der Eigentümer nur unter der Bedingung zurückverlangen, dass er die vom Erwerber geleisteten Abzahlungen unter Abzug eines angemessenen Mietzinses und einer Entschädigung für Abnützung zurückerstattet.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1BGE 73_III_1653 Zitierungen23.10.1947 · 3 Zitierungen
-
2BGE 68_II_2922 Zitierungen01.01.1942 · 2 Zitierungen
-
3BGE 62_II_302 Zitierungen01.01.1936 · 2 Zitierungen
-
4BGE 75_II_331 Zitierungen03.02.1949 · 1 Zitierungen
-
5BGE 64_II_831 Zitierungen01.01.1938 · 1 Zitierungen
-
60 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
0 Zitierungen10.12.2002 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.