Art. 716 ZGB

Bei Abzahlungsgeschäften

Gegenstände, die mit Eigentumsvorbehalt übertragen worden sind, kann der Eigentümer nur unter der Bedingung zurückverlangen, dass er die vom Erwerber geleisteten Abzahlungen unter Abzug eines angemessenen Mietzinses und einer Entschädigung für Abnützung zurückerstattet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 73_III_165
    23.10.1947 · 3 Zitierungen
  2. 2
    BGE 68_II_292
    01.01.1942 · 2 Zitierungen
  3. 3
    BGE 62_II_30
    01.01.1936 · 2 Zitierungen
  4. 4
    BGE 75_II_33
    03.02.1949 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 64_II_83
    01.01.1938 · 1 Zitierungen
  6. 6
    · 08.03.1984 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 10.12.2002 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.