Art. 216 ZPO
Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren
1 Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich.
2 Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen13.11.2020 · 2 Zitierungen
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Vorsorgliche Massnahme betreffend Herausgabe von Akten und Rechenschaftsablage0 ZitierungenZB.2017.1· 29.03.2017 · 0 Zitierungen
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Eheschutz (Unterhaltsbeiträge)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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