Art. 216 ZPO

Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren

1 Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich.
2 Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 13.11.2020 · 2 Zitierungen
  • Vorsorgliche Massnahme betreffend Herausgabe von Akten und Rechenschaftsablage
    ZB.2017.1
    · 29.03.2017 · 0 Zitierungen
  • Eheschutz (Unterhaltsbeiträge)
    · 20.03.2013 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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