Art. 217 ZPO
Genehmigung einer Vereinbarung
Die Parteien können gemeinsam die Genehmigung der in der Mediation erzielten Vereinbarung beantragen. Die genehmigte Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Rechtsöffnung0 ZitierungenRT190212· 27.04.2020 · 0 Zitierungen
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Arresteinsprache0 Zitierungen
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Entscheid Kantonsgericht, 15.01.20090 ZitierungenRZ.2008.59· 15.01.2009 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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