Art. 217 ZPO

Genehmigung einer Vereinbarung

Die Parteien können gemeinsam die Genehmigung der in der Mediation erzielten Vereinbarung beantragen. Die genehmigte Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Rechtsöffnung
    RT190212
    · 27.04.2020 · 0 Zitierungen
  • Arresteinsprache
    · 17.04.2009 · 0 Zitierungen
  • Entscheid Kantonsgericht, 15.01.2009
    RZ.2008.59
    · 15.01.2009 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.