Erwägungen

Am 27. Oktober 2021 verurteilte das Kriminalgericht des Kantons Luzern [A.] wegen gewerbsmäßigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu 6 Jahren und 2 Monaten Freiheitsstrafe. Auf seine Berufung sowie Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft hin bestätigte das Kantonsgericht Luzern am 3. April 2023 die Schuldsprüche, reduzierte aber die Freiheitsstrafe auf 5 Jahre und 7 Monate.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigt die vorinstanzlichen Schuldsprüche. Es erachtet die Sachverhaltsfeststellung und rechtliche Würdigung der Vorinstanz als bundesrechtskonform. Insbesondere bejaht das Bundesgericht das Tatbestandsmerkmal der Arglist, da der Beschwerdeführer ein regelrechtes Lügengebäude errichtet und zahlreiche gefälschte Urkunden verwendet hat. Eine relevante Opfermitverantwortung liegt nicht vor, da die Geschädigten nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Auch das Vorliegen eines Vertrauensverhältnisses wird bestätigt.

Hinsichtlich der Strafzumessung erachtet das Bundesgericht die Erwägungen der Vorinstanz als nachvollziehbar. Die Vorinstanz hat die für die Strafzumessung erheblichen Umstände berücksichtigt und ihre Überlegungen in den…