Erwägungen

Die Hybrida AG, eine 1956 in Buochs gegründete Aktiengesellschaft, hatte in ihren Statuten bestimmt, dass die Gesellschaft durch die Kollektivunterschrift von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates verpflichtet wird. Der zweiköpfige Verwaltungsrat ernannte den ihm angehörenden Geschäftsführer Franz Tanner, dessen Wohnort Schüpfheim war, zum Prokuristen mit Einzelunterschrift. Diese Prokura wurde in das Handelsregister des Kantons Nidwalden eingetragen und unbeanstandet ausgeübt.

Am 27. September 1958 beschloss die Generalversammlung, den Sitz der Gesellschaft nach Schüpfheim zu verlegen. Das Handelsregisteramt des Kantons Luzern lehnte es ab, diesen Vorgang einzutragen, da einem kollektiv zeichnungsberechtigten Mitglied des Verwaltungsrates nicht Einzelprokura erteilt werden könne. Auf Beschwerde der Hybrida AG wies der Regierungsrat des Kantons Luzern das Amt an, die Verlegung des Sitzes einzutragen. Das luzernische Handelsregisteramt weigerte sich jedoch erneut, mit der Begründung, die Anmeldung genüge nicht. Auf weitere Beschwerde wies der Regierungsrat das Amt an, der Anmeldung Folge zu geben.

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister teilte der Hybrida AG mit, es genehmige die Eintragung der Verlegung nicht, wenn dem kollektiv zeichnungsberechtigten Mitglied des Verwaltungsrates Tanner Einzelprokura erteilt werde. Daraufhin führte die Hybrida AG Beschwerde gegen diesen Entscheid.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass im Handelsregister nicht nur zweifellos zulässige, sondern auch solche Vorgänge einzutragen sind, über deren Zulässigkeit sich streiten lässt. Die Handelsregisterbehörden haben nur zu prüfen, ob ein Vorgang dem materiellen Zivilrecht offensichtlich widerspricht, nicht aber, ob er nach Zivilrecht wirksam ist.

Das Eidgenössische Amt vertritt die Auffassung, ein Mitglied des Verwaltungsrates könne nicht zugleich Prokurist sein. Das Bundesgericht sieht darin jedoch keinen offensichtlichen Widerspruch zum Gesetz. Es führt aus, dass der Prokurist zwar eine vom Geschäftsinhaber verschiedene Person sein muss, dies aber nicht bedeutet, dass ein Verwaltungsratsmitglied…