Art. 933 OR
1 Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, so muss auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden.
2 Eine ausgeschiedene Person hat das Recht, die Löschung ihres Eintrags anzumelden. Die Verordnung regelt die Einzelheiten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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115 Zitierungen
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2Firmenrecht (Art. 944 ff13 Zitierungen
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36 Zitierungen
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4Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden2 Zitierungen
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5Handelsregister, Genossenschaft1 Zitierungen
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61. Art. 940 OR, Art. 21 HRegV, Prüfungspflicht des Handelsregisterführers1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen17.11.2006 · 4 Zitierungen
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3 Zitierungen
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Provisorische Rechtsöffnung3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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