Erwägungen
Die Tempus Concept AG, eine Gesellschaft in Nachlassverfahren, hat gegen die PricewaterhouseCoopers AG (PWC), ihr ehemaliges Prüfungsorgan, eine Anfechtungsklage erhoben, um die Rückerstattung von Honoraren in Höhe von insgesamt 67'178 Franken 45 zu verlangen, die an PWC für ihre Tätigkeiten als Revisor und Berater im ersten Quartal 2004 gezahlt wurden. Zu dieser Zeit befand sich die Tempus Concept AG in einer Überschuldungssituation und hatte einen Nachlassaufschub erhalten. Das Bundesgericht musste über die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit dieser Zahlungen gemäß Art. 288 SchKG entscheiden.Erwägungen
Laut Bundesgericht verursacht die Zahlung der Honorare an das Prüfungsorgan, auch wenn es sich um eine gleichwertige Leistung handelt, einen Schaden für die anderen Gläubiger, da diese nicht vollständig befriedigt werden können, während die Forderung des Prüfungsorgans vollständig beglichen wird. In Bezug auf die Honorare für die Revisorentätigkeit hat das Bundesgericht jedoch entschieden, dass der Schuldner nicht in der Absicht gehandelt hat, seine Gläubiger zu schädigen, sondern lediglich eine gesetzliche Aufgabe im Interesse aller Gläubiger…