Art. 262 SchKG

Verfahrenskosten

1 Sämtliche Kosten für Eröffnung und Durchführung des Konkurses sowie für die Aufnahme eines Güterverzeichnisses werden vorab gedeckt.
2 Aus dem Erlös von Pfandgegenständen werden nur die Kosten ihrer Inventur, Verwaltung und Verwertung gedeckt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verteilung; Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer als Masseschuld (Art. 262 Abs. 1 SchKG)
    · 27.10.1994 · 20 Zitierungen
  2. 2
    · 06.06.1996 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 75_III_19
    01.01.1949 · 13 Zitierungen
  4. 4
    Schuld des Gemeinschuldners oder Masseschuld: Qualifikation der Beiträge an die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten bei Stockwerkeigentum (Art. 712 h ZGB). 1. Zulässigkeit der Feststellungsklage (E. 2)? 2. Wer sich als…
    · 19.12.1980 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Kapitalgewinnsteuer als Masseschuld
    · 01.03.1996 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    1. Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden
    · 17.09.1987 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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