Erwägungen

Die AG für Abfallverwertung (AVAG) projektierte den Bau einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in Thun. Der Regierungsrat des Kantons Bern erließ daraufhin eine kantonale Überbauungsordnung für die KVA Thun und erteilte gleichzeitig die Baubewilligung. Gegen diesen Beschluss erhoben zahlreiche Organisationen und Privatpersonen Beschwerde beim Verwaltungsgericht, das die Beschwerden jedoch abwies.

Daraufhin gelangten die Beschwerdeführer an das Bundesgericht. Sie beantragten im Wesentlichen, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und den Bauabschlag zu verfügen.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintreten konnte.

Es prüfte zunächst, ob der Regierungsrat berechtigt war, die Überbauungsordnung zu erlassen, und kam zum Schluss, dass dies aufgrund der kantonalen Gesetzgebung zulässig war. Auch die Tatsache, dass keine umfassende Kontrolle durch eine übergeordnete Instanz erfolgte, stellte keinen Mangel dar, da das Verwaltungsgericht als erste Rechtsmittelinstanz eine volle Überprüfung vornahm.

In der Folge untersuchte das Bundesgericht die Einwände der Beschwerdeführer gegen die Überbauungsordnung und…