Erwägungen

Am 5. Oktober 2001 wurde der Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft die provisorische Nachlassstundung gewährt, und am 16. Juni 2003 wurde die Bestätigung des von der Schuldnerin mit den Gläubigern geschlossenen Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung rechtskräftig. Am 23. Mai 2005 leitete die Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation (Klägerin) Klage gegen ExxonMobil Aviation International Limited und 8 Mitbeteiligte (Beklagte) ein, um eine am 5. Oktober 2001 (am Tag der provisorischen Nachlassstundung) vorgenommene Überweisung von USD 2'500'000.- anzufechten.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es kommt zum Schluss, dass die zweijährige Verwirkungsfrist gemäss Art. 292 SchKG für die Anfechtung von Rechtshandlungen beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung nicht mit der Bewilligung der Nachlassstundung, sondern erst mit der rechtskräftigen Bestätigung des Nachlassvertrages zu laufen beginnt. Dies ergibt sich aus einer Auslegung von…