Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri beantragte beim Bundesgericht, die Verfügung des Obergerichts des Kantons Uri vom 28. Januar 2015 aufzuheben und die Sicherheitshaft des Beschwerdegegners [X.] bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils anzuordnen. [X.] war wegen versuchten Mordes, Gefährdung des Lebens und Widerhandlung gegen das Waffengesetz angeklagt und wurde am 11. September 2013 vom Obergericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesgericht hob das Urteil jedoch teilweise auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück.

Das Obergericht entschied am 28. Januar 2015, [X.] unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein und argumentierte, dass die Voraussetzungen für die Sicherheitshaft weiterhin vorlägen.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und kam zum Schluss, dass die Beschwerde in Strafsachen gegeben sei und die Beschwerdeführerin zur Beschwerde befugt sei. Das Gericht überprüfte dann die Voraussetzungen für die Sicherheitshaft und stellte fest, dass der dringende Tatverdacht vorliege.

Das Gericht prüfte auch die Fluchtgefahr und kam zum Schluss, dass diese vorliege, da der Beschwerdegegner Kontakte zu kriminellen Milieus habe und in der Vergangenheit bereits Drohungen gegen Zeugen…