Sachverhalt

- Jakob Goldschmidt, ein deutscher Jude, übertrug 1931 sein Kunstsammlungseigentum als Sicherheit für seine Schulden an eine Bank (Danatbank). Nach dem Konkurs der Bank im Jahr 1932 wurde ein Teil der Sammlung 1941 auf Anordnung der Nationalsozialisten beschlagnahmt und öffentlich versteigert. - Jakob Koerfer erwarb bei dieser Versteigerung zwei Gemälde aus dieser Sammlung. - Nach Goldschmidts Tod im Jahr 1955 erhob dessen Sohn eine Vindikationsklage gegen Koerfer und dessen Kinder auf Herausgabe der Gemälde.

Erwägungen

- Das Bundesgericht sieht den nach deutschem Recht gültigen Eigentumstransfer zur Sicherheit nicht als gegen die schweizerische öffentliche Ordnung verstoßend an und stuft ihn daher nicht als bloßes Pfandrecht ein. - Der Verkauf, obwohl anfechtbar, ermöglichte es Koerfer dennoch, nach dem damals geltenden…