Art. 3 ZGB

Guter Glaube

1 Wo das Gesetz eine Rechtswirkung an den guten Glauben einer Person geknüpft hat, ist dessen Dasein zu vermuten.
2 Wer bei der Aufmerksamkeit, wie sie nach den Umständen von ihm verlangt werden darf, nicht gutgläubig sein konnte, ist nicht berechtigt, sich auf den guten Glauben zu berufen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bedingungen für den Erwerb eines Pfandrechts, wenn der Pfandbesteller keine Verfügungsmacht über die Sache hatte
    · 08.04.2005 · 44 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anwendbares Recht
    · 31.05.2005 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Missbrauch der Vertretungsmacht
    · 19.01.1993 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Gutgläubigkeit des Erwerbers einer abhandengekommenen Sache
    · 05.03.1996 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gutgläubigkeit des Empfängers einer abhanden gekommenen Sache (Art. 934 Abs. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 2 ZGB)
    · 24.09.1987 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 50 Abs. 3 BVG. - Gesetz im Sinne dieser Bestimmung meint ausschliesslich das im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge erlassene Recht (Erw. 7a)
    · 04.07.1994 · 19 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Auftrag
    · 09.10.2014 · 12 Zitierungen
  • 08.09.2003 · 9 Zitierungen
  • 08.04.2013 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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