Art. 34 AHVG

Berechnung und Höhe der Vollrenten 1. Die Altersrente

1 Die monatliche Altersrente setzt sich zusammen aus (Rentenformel):
  1. a. einem Bruchteil des Mindestbetrages der Altersrente (fester Rententeil);
  2. b. einem Bruchteil des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens (variabler Rententeil).
2 Es gelten folgende Bestimmungen:
  1. a. Ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen kleiner oder gleich dem 36fachen Mindestbetrag der Altersrente, so beträgt der feste Rententeil 74/100 des Mindestbetrages der Altersrente und der variable Rententeil 13/600 des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens. b. Ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen grösser als das 36fache des Mindestbetrages der Altersrente, so beträgt der feste Rententeil 104/100 des Mindestbetrages der Altersrente und der variable Rententeil 8/600 des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens.
3 Der Höchstbetrag der Altersrente entspricht dem doppelten Mindestbetrag.
4 Der Mindestbetrag wird gewährt, wenn das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen höchstens zwölfmal grösser ist, und der Höchstbetrag, wenn das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen wenigstens zweiundsiebzigmal grösser ist als der Mindestbetrag.
5 Der Mindestbetrag der vollen Altersrente von 1260 Franken entspricht dem Rentenindex von 229,1 Punkten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 06.01.1994 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 35 Abs. 1 und Art. 37 IVV: Massgebender Hilflosigkeitsgrad
    · 26.05.1999 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 40 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, 2 und 3, Art. 49 sowie Anhang IV Teil C der Verordnung Nr. 1408/71: Ablösung einer Invalidenrente durch eine Altersrente bei Vorliegen ausländischer Versic…
    · 15.06.2005 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 29.12.2000 · 8 Zitierungen
  5. 5
    Art. 29quinquies Abs. 4 lit. a, Art. 29bis Abs. 1 AHVG: Auslegung des Begriffs "Eintritt des Versicherungsfalles"
    · 19.05.2006 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 33bis Abs. 2 IVV (in der vom 1. Januar 1988 bis Ende 1996 gültig gewesenen Fassung): Kürzung von Kinderrenten wegen Überversicherung
    · 29.06.2005 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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