Art. 14 ANAG
Abweichungen von der Bewilligungs- und der Anmeldepflicht
Der Bundesrat kann günstigere Bestimmungen über die Bewilligungs- und die Anmeldepflicht erlassen, insbesondere um vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erleichtern.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ausnahme bei offensichtlich rechtswidriger Wegweisung (E. 2c)3 Zitierungen
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2Ausweisung eines anerkannten kambodschanischen Flüchtlings0 Zitierungen
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3Ausschaffungshaft0 Zitierungen
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4Staatshaftungsanspruch eines während des Zweiten Weltkriegs zurückgewiesenen und den deutschen Behörden übergebenen jüdischen Flüchtlings0 Zitierungen
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5Persönliche Freiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Art. 8 und Art. 10 EMRK; Art. 13d Abs. 2 ANAG; Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; Zürcher Verordnung über die Polizeigefängnisse0 Zitierungen
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6Art. 1 Abs. 1 lit. a AHVG, Art. 6 Abs. 1 IVG und Art. 3bis FlüB. - Zur Versicherteneigenschaft einer gemäss Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) in der Schweiz internierten, nicht erwerbst…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen16.02.2009 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — HA.2002.000021 ZitierungenHA.2002.00002· 29.10.2002 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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