Art. 14 ANAG

Abweichungen von der Bewilligungs- und der Anmeldepflicht

Der Bundesrat kann günstigere Bestimmungen über die Bewilligungs- und die Anmeldepflicht erlassen, insbesondere um vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erleichtern.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausnahme bei offensichtlich rechtswidriger Wegweisung (E. 2c)
    · 26.04.1995 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ausweisung eines anerkannten kambodschanischen Flüchtlings
    · 16.02.2009 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ausschaffungshaft
    · 29.08.2002 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Staatshaftungsanspruch eines während des Zweiten Weltkriegs zurückgewiesenen und den deutschen Behörden übergebenen jüdischen Flüchtlings
    · 21.01.2000 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Persönliche Freiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Art. 8 und Art. 10 EMRK; Art. 13d Abs. 2 ANAG; Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; Zürcher Verordnung über die Polizeigefängnisse
    · 12.07.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 1 Abs. 1 lit. a AHVG, Art. 6 Abs. 1 IVG und Art. 3bis FlüB. - Zur Versicherteneigenschaft einer gemäss Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) in der Schweiz internierten, nicht erwerbst…
    · 04.07.1979 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 26.08.2020 · 1 Zitierungen
  • 16.02.2009 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — HA.2002.00002
    HA.2002.00002
    · 29.10.2002 · 1 Zitierungen

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