Art. 25 AsylG
Betrieb der Zentren des Bundes und der Unterkünfte an den Flughäfen
1 Das SEM ist zuständig für die Sicherstellung des Betriebs in den Zentren des Bundes und in den Unterkünften an den Flughäfen. Der Betrieb umfasst insbesondere:
- a. die Unterbringung der Asylsuchenden;
- b. die Betreuung der Asylsuchenden;
- c. die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung;
- d. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern in Bezug auf ihre eigene Sicherheit.
2 Soweit die zu schützenden Rechtsgüter es rechtfertigen und die beabsichtigten Massnahmen verhältnismässig sind, kann das SEM zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, polizeilichen Zwang und polizeiliche Massnahmen anwenden oder anordnen:
- a. im Rahmen der Durchsuchung nach Artikel 9;
- b. beim Vollzug von Disziplinarmassnahmen nach Artikel 25a;
- c. bei der Gefahrenabwehr;
- d. bei der vorübergehenden Festhaltung nach Artikel 25b.
3 Für die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen nach Abs. 2 gilt das Zwangsanwendungsgesetz vom 20. März 2008 (ZAG). Der Einsatz von Waffen ist für die Mitarbeitenden des SEM untersagt.
4 Das SEM orientiert die asylsuchende Person nach Eintritt in das Zentrum des Bundes oder in die Unterkunft am Flughafen über die Massnahmen nach Abs. 2.
5 Das SEM gewährt zur seelsorglichen Beratung und Betreuung allen Religionsgemeinschaften Zugang zu den Zentren des Bundes und den Unterkünften an den Flughäfen. Der Bund kann für diese Tätigkeiten durch Vereinbarung und auf Grundlage kostengünstiger Lösungen Beiträge ausrichten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Die Beschwerdeführerin kann sich daher nicht auf den FlüB berufen.5 Zitierungen
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2Landesverweisung, asylrechtliche Ausweisungsbeschränkung und Non-Refoulement-Prinzip. 1. Art. 55 StGB ist gegenüber Flüchtlingen im Lichte der asylrechtlichen Ausweisungsbeschränkung gemäss Art. 32 Ziff. 1 Flüchtlingsko…5 Zitierungen
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3Art. 18 Abs. 2 AHVG, Art. 1 Abs. 1 und Art. 3bis FlüB, Art. 24 Abs. 1 IPRG: Begriff des Flüchtlings und des Staatenlosen4 Zitierungen
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4Art. 96 OG, Art. 269 BStP, Art. 73 VwVG. 1. In einem Strafverfahren wegen illegaler Einreise in die Schweiz ist die Rüge, dass eine Verurteilung wegen rechtswidrigen Betretens des Landes gegen Bestimmungen des Flüchtlin…4 Zitierungen
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50 Zitierungen
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6Verwaltungsgerichtsbeschwerde0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen15.03.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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