Art. 19 ATSG

Auszahlung von Geldleistungen

1 Die periodischen Geldleistungen werden in der Regel monatlich ausbezahlt.
2 Taggelder und ähnliche Entschädigungen kommen in dem Ausmass dem Arbeitgeber zu, als er der versicherten Person trotz der Taggeldberechtigung Lohn zahlt.
3 Renten und Hilflosenentschädigungen werden stets für den ganzen Kalendermonat im Voraus ausbezahlt. Eine Leistung, die eine vorangehende ablöst, wird erst für den Folgemonat ausgerichtet.
4 Erscheint der Anspruch auf Leistungen nachgewiesen und verzögert sich deren Ausrichtung, so können Vorschusszahlungen ausgerichtet werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Corona-Erwerbsersatz, Anmelde- und Beschwerdelegitimation der Arbeitgeberin
    · 10.05.2022 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rz. 7009 der Wegleitung zur Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft (WEO)
    · 07.01.2016 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beginn der Frist für die Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung im System des Tiers garant
    · 24.04.2013 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Frühestmöglicher Rentenbeginn bei Rückfällen und Spätfolgen ohne Heilbehandlung
    · 06.07.2018 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 26 Abs. 2 ATSG: Verzugszinsanspruch bei Leistungsnachzahlungen
    · 05.09.2006 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 17 Abs. 1 und Art. 61 lit. a und c ATSG
    · 24.02.2014 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Covid-19)
    · 10.05.2022 · 8 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Taggeld; Rückerstattung)
    · 08.07.2019 · 8 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 13.11.2012 · 7 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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