Art. 4 ATSG
Unfall
Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unfallbegriff, ungewöhnlicher äusserer Faktor869 Zitierungen
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21. UVG-Revision; unfallähnliche Körperschädigung622 Zitierungen
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3Natürliche oder unfallbedingte Todesursache505 Zitierungen
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4Unfallbegriff, Prothese, unfallähnliche Körperschädigung125 Zitierungen
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5Zahnschaden beim Beissen auf einen Stein, der sich in einem abgepackten verzehrfertigen Salat befand; Kausalzusammenhang; krankhafter Vorzustand; Gelegenheits- und Zufallsursache111 Zitierungen
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6Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit, verlängerte Rahmenfrist für die Beitragszeit im Falle von Erziehungszeiten68 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unfallversicherung (Unfallbeginn, unfallähnliche Körperschädigung)159 Zitierungen
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Unfallversicherung (Kausalzusammenhang)128 Zitierungen
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95 Zitierungen10.04.2014 · 95 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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