Art. 57 ATSG
Kantonales Versicherungsgericht
Jeder Kanton bestellt ein Versicherungsgericht als einzige Instanz zur Beurteilung von Beschwerden aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Formelle Rechtsverweigerung und Legitimation zur Drittbeschwerde (Gemeinwesen)31 Zitierungen
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2Art. 5 Abs. 1 VwVG: Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung14 Zitierungen
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3Voraussetzungen der Anpassung oder Aufhebung von Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge11 Zitierungen
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4Höhe der von der IV-Stelle zu tragenden Kosten eines polydisziplinären Gerichtsgutachtens10 Zitierungen
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5Art. 82 Abs. 2 ATSG: Weitergeltung kantonaler Verfahrensbestimmungen8 Zitierungen
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6Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 89 Abs. 1 und 3 KVG: Zuständigkeit des Schiedsgerichts7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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36 Zitierungen02.11.2012 · 36 Zitierungen
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4 Zitierungen09.04.2018 · 4 Zitierungen
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KVG Rechtsöffnung (Bundesgerichtsurteil 9C_83/2025 vom 14.02.2025)3 ZitierungenKV.2024.7· 24.03.2024 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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