Art. 59 ATSG

Legitimation

Zur Beschwerde ist berechtigt, wer durch die angefochtene Verfügung oder den Einspracheentscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Formelle Rechtsverweigerung und Legitimation zur Drittbeschwerde (Gemeinwesen)
    · 08.01.2007 · 145 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 24.01.2006 · 144 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 103 lit. a OG: Einsprachelegitimation
    · 11.10.2004 · 136 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 103 lit. a OG: Auswirkungen der Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung für den Unfallversicherer
    · 02.09.2005 · 127 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 5 Abs. 1 VwVG: Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung
    · 12.03.2004 · 111 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 103 lit. a OG: Einsprachelegitimation
    · 24.05.2005 · 83 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.