Art. 71 ATSG

Rückerstattung von Vorleistungen

Der vorleistungspflichtige Versicherungsträger erbringt die Leistungen nach den für ihn geltenden Bestimmungen. Wird der Fall von einem anderen Träger übernommen, so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen seiner Leistungspflicht zurückzuerstatten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 27.01.2005 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Befugnis des Krankenversicherers, eine Person bei der Invalidenversicherung anzumelden
    · 25.03.2009 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Legitimation der Vorsorgeeinrichtung zur Anfechtung des Rentenentscheids des Unfallversicherers
    · 28.01.2008 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verspätete Anmeldung; Nachzahlungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse
    · 18.08.2017 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei rückwirkender Ausrichtung einer ganzen IV-Invalidenrente zufolge gleichzeitigen Anspruchs auf eine Invalidenrente der IV und auf eine Witwen- oder Witwerrente der AHV
    · 25.05.2010 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rz. 10061 der Wegleitung über die Renten (RWL) in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung; Rangfolge bei der Verrechnung
    · 11.02.2015 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 14.10.2008 · 7 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 14.01.2009 · 6 Zitierungen
  • VG.2019.00029
    13.06.2019 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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