Art. 1 AVIG

1 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sind auf die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht ausdrücklich eine Abweichung vom ATSG vorsieht.
2 Artikel 21 ATSG ist nicht anwendbar. Artikel 24 Abs. 1 ATSG ist nicht anwendbar auf den Anspruch auf ausstehende Leistungen.
3 Das ATSG ist, mit Ausnahme der Artikel 32 und 33, nicht anwendbar auf die Gewährung von Beiträgen für kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 59 ff
    · 31.10.1986 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anwendungsbereich von Art. 11 Abs. 2 AVIV
    · 22.05.1995 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst
    · 17.09.1990 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 9 Abs. 2, Art. 30 Abs. 1 und 3 AVIG: Anspruchsvoraussetzungen, Vermittlungsfähigkeit, Einstellung in der Anspruchsberechtigung
    · 07.12.2000 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst
    · 04.10.2002 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 5 Abs. 1 VwVG: Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung
    · 12.03.2004 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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