Art. 1 AVIG
1 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sind auf die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht ausdrücklich eine Abweichung vom ATSG vorsieht.
2 Artikel 21 ATSG ist nicht anwendbar. Artikel 24 Abs. 1 ATSG ist nicht anwendbar auf den Anspruch auf ausstehende Leistungen.
3 Das ATSG ist, mit Ausnahme der Artikel 32 und 33, nicht anwendbar auf die Gewährung von Beiträgen für kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 59 ff31 Zitierungen
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2Anwendungsbereich von Art. 11 Abs. 2 AVIV28 Zitierungen
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3Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst21 Zitierungen
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4Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 9 Abs. 2, Art. 30 Abs. 1 und 3 AVIG: Anspruchsvoraussetzungen, Vermittlungsfähigkeit, Einstellung in der Anspruchsberechtigung20 Zitierungen
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5Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst18 Zitierungen
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6Art. 5 Abs. 1 VwVG: Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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63 Zitierungen29.12.2011 · 63 Zitierungen
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39 Zitierungen
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32 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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