Art. 11a AVIG

Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

1 Der Arbeitsausfall gilt so lange nicht als anrechenbar, als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers den durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstehenden Verdienstausfall decken.
2 Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers werden nur berücksichtigt, soweit sie den jährlichen Höchstbetrag des versicherten Verdienstes der obligatorischen Unfallversicherung übersteigen.
3 Der Bundesrat regelt die Ausnahmen, wenn freiwillige Leistungen in die berufliche Vorsorge fliessen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anrechenbarer Arbeitsausfall bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen
    · 18.06.2015 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anrechenbarer Arbeitsausfall
    · 13.02.2017 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anrechenbarer Arbeitsausfall, wenn der Arbeitgeber eine Geldleistung ausrichtet, um bei Angestellten, welche ihre Funktion vor dem gesetzlich vorgesehenen Alter aufgeben, den aus dem Vorruhestand resultierenden Verlust…
    · 19.06.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Freiwillige Leistung des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen
    · 30.04.2019 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anspruch einer nach Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber vor dem Bezug von Taggeldern invalid gewordenen Versicherten auf Invalidenleistungen nach BVG
    · 12.11.2013 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung
    · 14.01.2016 · 13 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung)
    · 09.07.2020 · 9 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung)
    · 08.06.2011 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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