Art. 18 AVIG
Wartezeiten
1 Der Anspruch beginnt nach einer Wartezeit von fünf Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit. Für Personen ohne Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren beträgt die Wartezeit:
- a. 10 Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen 60 001.– und 90 000.– Franken;
- b. 15 Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen 90 001.– und 125 000.– Franken;
- c. 20 Tage bei einem versicherten Verdienst über 125 000.– Franken.
1bis Der Bundesrat nimmt zur Vermeidung von Härtefällen bestimmte Versichertengruppen von der Wartezeit aus.
2 Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind (Art. 14), haben vor dem erstmaligen Bezug in der Rahmenfrist während einer vom Bundesrat festgesetzten besonderen Wartezeit von längstens zwölf Monaten keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Diese Wartezeit ist zusätzlich zur allgemeinen Wartezeit nach Abs. 1 zu bestehen.
3 Wird der Versicherte arbeitslos im Anschluss an eine Saisontätigkeit oder an eine Tätigkeit in einem Beruf, in dem häufig wechselnde oder befristete Anstellungen üblich sind, so wird der Arbeitsausfall während einer vom Bundesrat bestimmten Wartezeit nicht angerechnet.
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Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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117 Zitierungen
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2Art. 10 Abs. 2 lit. b, 18, 22 Abs. 1, 23 AVIG, Art. 41 Abs. 1 AVIV15 Zitierungen
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3Änderung der Rechtsprechung). - Nimmt der Versicherte während der streitigen Kontrollperiode eine - insbesondere lohnmässig - zumutbare Arbeit auf, mithin eine Tätigkeit, die ihm ein Einkommen verschafft, welches zumind…12 Zitierungen
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47 Zitierungen
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5Art. 28 Abs. 1 und 3 AVIG, Art. 42 Abs. 1 und 2 AVIV7 Zitierungen
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66 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Arbeitslosenversicherung4 Zitierungen
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Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung; Rückerstattung)2 Zitierungen
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Berufliche Vorsorge2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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