Art. 22 AVIG
Höhe des Taggeldes
1 Ein volles Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Die versicherte Person erhält zudem einen Zuschlag, der den auf den Tag umgerechneten Familienzulagen nach Artikel 3 Abs. 1 des Familienzulagengesetzes vom 24. März 2006 entspricht, auf die sie Anspruch hätte, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stünde. Dieser Zuschlag wird nur ausbezahlt, soweit:
- a. die Familienzulagen der versicherten Person während der Arbeitslosigkeit nicht ausgerichtet werden; und b. für dasselbe Kind kein Anspruch einer erwerbstätigen Person besteht.
2 Ein Taggeld in der Höhe von 70 Prozent des versicherten Verdienstes erhalten Versicherte, die:
- a. keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren haben;
- b. ein volles Taggeld erreichen, das mehr als 140 Franken beträgt; und c. keine Invalidenrente beziehen, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent entspricht.
3 Der Bundesrat passt den Mindestansatz nach Abs. 2 Bst. b in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres nach den Grundsätzen der AHV an.
4 und 5 …
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 12 Abs. 1 und 2 AVIV: Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter66 Zitierungen
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2Änderung der Rechtsprechung). - Nimmt der Versicherte während der streitigen Kontrollperiode eine - insbesondere lohnmässig - zumutbare Arbeit auf, mithin eine Tätigkeit, die ihm ein Einkommen verschafft, welches zumind…56 Zitierungen
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3Art. 41a Abs. 1 AVIV: Differenzausgleich bei Zwischenverdienst44 Zitierungen
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4Hingegen ist der Nachweis, dass tatsächlich Lohn ausbezahlt worden ist, ein erhebliches Indiz für den Beweis der tatsächlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). (Erw. 3)43 Zitierungen
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5Anspruch auf Differenzausgleich. - Zur Beurteilung der Frage, ob das von einem Versicherten mit einer Teilzeitbeschäftigung erzielte Einkommen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 lit. e AVIG lohnmässig zumutbar ist, ist das auf…41 Zitierungen
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6Art. 8 Abs. 1, Art. 9 BV: Erfüllung der Beitragszeit nach freiwilliger vorzeitiger Pensionierung37 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Arbeitslosenversicherung7 Zitierungen
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Arbeitslosenversicherung6 Zitierungen
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6 Zitierungen14.12.2015 · 6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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