Art. 36 AVIG

Voranmeldung von Kurzarbeit und Überprüfung der Voraussetzungen

1 Ein Arbeitgeber, der für seine Arbeitnehmer Kurzarbeitsentschädigung geltend machen will, muss dies mindestens zehn Tage vor Beginn der Kurzarbeit voranmelden. Der Bundesrat kann für Ausnahmefälle kürzere Voranmeldefristen vorsehen. Die Voranmeldung ist zu erneuern, wenn die Kurzarbeit länger als drei Monate dauert.
2 Der Arbeitgeber muss in der Voranmeldung angeben:
  1. a. die Zahl der im Betrieb beschäftigten und die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer;
  2. b. Ausmass und voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit;
  3. c. die Kasse, bei der er den Anspruch geltend machen will.
3 Der Arbeitgeber muss in der Voranmeldung die Notwendigkeit der Kurzarbeit begründen und anhand der durch den Bundesrat bestimmten Unterlagen glaubhaft machen, dass die Anspruchsvoraussetzungen nach den Artikeln 31 Abs. 1 und 32 Abs. 1 Bst. a erfüllt sind. Die kantonale Amtsstelle kann weitere zur Prüfung nötige Unterlagen einverlangen.
4 Hält die kantonale Amtsstelle eine oder mehrere Anspruchsvoraussetzungen für nicht erfüllt, erhebt sie durch Verfügung Einspruch gegen die Auszahlung der Entschädigung. Sie benachrichtigt in jedem Fall den Arbeitgeber und die von ihm bezeichnete Kasse.
5 Der Bundesrat regelt das Voranmeldeverfahren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 33 Abs. 1 lit. e AVIG
    · 29.06.1993 · 50 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 20 Abs. 3, 38 Abs. 1 und 47 Abs. 1 AVIG: Fristenwiederherstellung
    · 21.06.1988 · 45 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 36 Abs. 1 AVIG, Art. 58 Abs. 4 AVIV: Kurzarbeitsentschädigung
    · 11.12.1984 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 13.01.1998 · 27 Zitierungen
  5. 5
    Art. 28 Abs. 1 und 3 AVIG, Art. 42 Abs. 1 und 2 AVIV
    · 26.08.1991 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Weisungen des SECO 2020/06 vom 9. April 2020 und 2020/10 vom 22
    · 09.11.2021 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeitsentschädigung)
    · 06.10.2023 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • KAE Covid-19; wiedererwägungsweise Aufhebung der Bewilligung ohne Begründung verletzt rechtliches Gehör. Rückweisung.
    AL.2022.00252
    · 20.03.2023 · 3 Zitierungen
  • 13.09.2022 · 3 Zitierungen

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