Art. 4 BGBB

Besondere Bestimmungen für landwirtschaftliche Gewerbe

1 Für Grundstücke, die für sich allein oder zusammen mit andern Grundstücken ein landwirtschaftliches Gewerbe bilden, gelten die besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes über die landwirtschaftlichen Gewerbe.
2 Die Bestimmungen über die landwirtschaftlichen Gewerbe gelten auch für eine Mehrheitsbeteiligung an einer juristischen Person, deren Aktiven zur Hauptsache aus einem landwirtschaftlichen Gewerbe bestehen.
3 Die Bestimmungen über landwirtschaftliche Gewerbe gelten nicht für landwirtschaftliche Grundstücke, die:
  1. a. zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gemäss Artikel 8 gehören;
  2. b. mit Genehmigung der Bewilligungsbehörde vom landwirtschaftlichen Gewerbe abgetrennt werden dürfen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 4 Abs. 2 und Art. 61 ff. (insbesondere Art. 61 Abs. 3 und Art. 63) BGBB: Auch juristische Personen können, sofern sie als Selbstbewirtschafter gelten, landwirtschaftliche Gewerbe erwerben und veräussern
    · 18.03.2014 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vorkaufsrecht des Pächters; Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden zum Entscheid über privatrechtliche Fragen; Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 7 und 47 BGBB
    · 25.08.2003 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zugrecht des Erben; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Begriff des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Gewerbe; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Anspruch auf Zuweisung eines landw…
    · 18.09.2007 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Geltungsbereich für Grundstücke mit gemischter Nutzung
    · 08.03.1999 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum doppelten Ertragswert
    · 17.04.2008 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verzichtsvermögen
    · 09.07.2012 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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