Art. 91 BV

Transport von Energie

1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Transport und die Lieferung elektrischer Energie.
2 Die Gesetzgebung über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe ist Sache des Bundes.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abschliessende Bundesregelung betreffend die Verpflichtung zur Vergütung von dezentral erzeugter Energie durch Elektrizitätsverteilwerke
    · 27.10.2012 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Es besteht kein Monopol für das Messwesen; die Wahl des Messdienstleisters unterliegt der Wirtschaftsfreiheit des Produzenten
    · 14.07.2017 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ermittlung der anrechenbaren Kapitalkosten auf der Basis der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellkosten der bestehenden Anlagen
    · 30.08.2014 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Bundesrechtswidrigkeit von kommunalen (oder kantonalen) Preisbestimmungen bzw. eines Genehmigungsvorbehalts nach Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes
    · 23.11.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gewinnungskosten
    · 05.12.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Zuständigkeit
    · 27.10.2012 · 3 Zitierungen
  • Mutation zum Zonenreglement Siedlung 2008
    · 08.02.2012 · 3 Zitierungen
  • · 04.05.2011 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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