Art. 14 BVG

Höhe der Altersrente

1 Die Altersrente wird in Prozenten des Altersguthabens (Umwandlungssatz) berechnet, das der Versicherte bei Erreichen des Referenzalters erworben hat.
2 Der Mindestumwandlungssatz beträgt 6,8 Prozent für das Referenzalter 65 von Frau und Mann.
3 Der Bundesrat unterbreitet ab 2011 mindestens alle zehn Jahre einen Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes in den nachfolgenden Jahren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 6, Art. 13 Abs. 2 und Art. 17 BVG: Kinderrente bei vorzeitiger Pensionierung
    · 28.08.2007 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 17 BVV 2 (aufgehoben zum 1. Januar 2005): Kurzfristige Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei vorzeitiger Pensionierung
    · 16.05.2007 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zulässigkeit von Zusatzprämien zur Finanzierung der BVG-Mindestzinsgarantie bzw. der BVG-Umwandlungssatzgarantie bei Kollektivversicherungsverträgen im obligatorischen Bereich
    · 12.03.2004 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 29 BVG, Art. 331c OR: Übertragung der Freizügigkeitsleistung. - Im Obligatoriumsbereich ist gemäss Art. 29 BVG (vorbehältlich Abs. 2) die Freizügigkeitsleistung bei ununterbrochener Weiterführung der obligatorische…
    · 18.05.1989 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Umfang der Hinterlassenenleistung an die geschiedene Person
    · 17.04.2008 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Tötung der Ehefrau; Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz, Ermittlung des Haushaltschadens, Anrechnung von Drittleistungen, Kongruenzgrundsatz, Einnahmen des Ehemannes
    · 08.01.2003 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 04.02.2010 · 6 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge (Altersleistung)
    · 14.03.2019 · 1 Zitierungen
  • Nach Ablauf einer reglementarischen Frist zum Bezug des Alterskapitals kann dieses nicht mehr bezogen werden. Ausgerichtete Alterskinderpension entspricht betragsmässig nicht den gesetzlichen Minimalanforderungen gemäss Art. 17 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 2 BVG. (BGE 9C_771/2018)
    BV.2018.00026
    · 28.09.2018 · 1 Zitierungen

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