Art. 60 DBG

Erfolgsneutrale Vorgänge

Kein steuerbarer Gewinn entsteht durch:
  1. a. Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, einschliesslich Aufgelder und Leistungen à fonds perdu;
  2. b. Verlegung des Sitzes, der Verwaltung, eines Geschäftsbetriebes oder einer Betriebsstätte innerhalb der Schweiz, soweit keine Veräusserungen oder buchmässigen Aufwertungen vorgenommen werden;
  3. c. Kapitalzuwachs aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 30.11.2017 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Massgeblichkeitsprinzip; Korrekturnorm; erfolgsneutrale Verbuchung eigener Aktien
    · 06.06.2024 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kapitaleinlageprinzip; Rückzahlung verdeckter Kapitaleinlagen
    · 17.03.2023 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern gestützt auf den GAV einer Berufsbranche an denjenigen Verein, welcher für die Umsetzung des GAV zuständig ist
    · 24.10.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Kapitaleinlageprinzip; gesonderte Verbuchung in der Handelsbilanz und Meldung an die ESTV; Vermächtnis
    · 21.03.2025 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.