Art. 9 DBG

Ehegatten; eingetragene Partnerinnen oder Partner; Kinder unter elterlicher Sorge

1 Das Einkommen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, wird ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet.
1bis Das Einkommen von Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter eingetragener Partnerschaft leben, wird zusammengerechnet. Die Stellung eingetragener Partnerinnen oder Partner entspricht in diesem Gesetz derjenigen von Ehegatten. Dies gilt auch bezüglich der Unterhaltsbeiträge während des Bestehens der eingetragenen Partnerschaft sowie der Unterhaltsbeiträge und der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bei Getrenntleben und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.
2 Das Einkommen von Kindern unter der elterlichen Sorge wird dem Inhaber der elterlichen Sorge zugerechnet; für Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit wird das Kind jedoch selbständig besteuert.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Steuerrechtlicher Wohnsitz eines "Weltenbummlers"
    · 04.05.2012 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben; gemeinsame Steuerpflicht am Nebensteuerdomizil
    · 16.07.2015 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Eröffnung von Veranlagungsverfügungen gegenüber Ehegatten; Solidarhaftung der Ehegatten für die Gesamtsteuer
    · 03.05.1996 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ausscheidung von Unterhaltsbeiträgen und Schuldzinsen bei Ehegatten mit getrennten Wohnsitzen
    · 23.09.2024 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Feststellung der Veranlagungszuständigkeit; Wohnsitz eines Bundesangestellten und seiner Ehegattin
    · 29.02.2024 · 2 Zitierungen
  6. 6
    Rückkaufswert einer Leibrente während deren Laufzeit als vom steuerbaren Vermögen des Rentenschuldners abziehbare Verbindlichkeit
    · 01.05.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Steuerveranlagung 2001 (direkte Bundessteuer und Staatssteuer)
    · 05.02.2008 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  • Staats- und Gemeindesteuern 2007
    · 07.11.2012 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Basel-Stadt sowie direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2017
    · 20.03.2023 · 12 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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