Art. 3 ELG

Bestandteile der Ergänzungsleistungen

1 Die Ergänzungsleistungen bestehen aus:
  1. a. der jährlichen Ergänzungsleistung;
  2. b. der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
2 Die jährliche Ergänzungsleistung ist eine Geldleistung (Art. 15 ATSG ), die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten eine Sachleistung (Art. 14 ATSG).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG: Die Tatbestandselemente der Anrechenbarkeit eines Verzichtsvermögens sind alternativ zu verstehen
    · 17.08.2005 · 455 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Im Rahmen der jährlichen Überprüfung können deshalb die Grundlagen zur Berechnung der Ergänzungsleistungen ohne Bindung an früher berücksichtigte Berechnungsfaktoren und unabhängig allfälliger während der Bemessungsdaue…
    · 05.03.2002 · 253 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einkommensverzicht
    · 22.05.2014 · 219 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 lit. b und f, Art. 5 ELG, Art. 17 Abs. 1 und 4 ELV, Art. 745 ff
    · 19.11.1996 · 183 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 08.04.2015 · 139 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 14.11.1995 · 97 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ergänzungsleistung zur AHV/IV
    · 30.01.2019 · 18 Zitierungen
  • 14.04.2008 · 16 Zitierungen
  • 16.08.2018 · 12 Zitierungen

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