Art. 3 ELG
Bestandteile der Ergänzungsleistungen
1 Die Ergänzungsleistungen bestehen aus:
- a. der jährlichen Ergänzungsleistung;
- b. der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
2 Die jährliche Ergänzungsleistung ist eine Geldleistung (Art. 15 ATSG ), die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten eine Sachleistung (Art. 14 ATSG).
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG: Die Tatbestandselemente der Anrechenbarkeit eines Verzichtsvermögens sind alternativ zu verstehen455 Zitierungen
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2Im Rahmen der jährlichen Überprüfung können deshalb die Grundlagen zur Berechnung der Ergänzungsleistungen ohne Bindung an früher berücksichtigte Berechnungsfaktoren und unabhängig allfälliger während der Bemessungsdaue…253 Zitierungen
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3Einkommensverzicht219 Zitierungen
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4183 Zitierungen
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5Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung139 Zitierungen
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697 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ergänzungsleistung zur AHV/IV18 Zitierungen
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16 Zitierungen14.04.2008 · 16 Zitierungen
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12 Zitierungen16.08.2018 · 12 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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